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Telefonisch sind wir erreichbar wie folgt:
Anträge auf Abschriften aus Grundbüchern oder Grundakten sowie Anträge auf
persönliche Grundbuch- und Grundakteneinsicht sind immer schriftlich einzureichen. Im
Fall der Grundbuch- und Grundakteneinsicht wird sich der zuständige Sachbearbeiter nach Vorlage aller Unterlagen mit Ihnen in
Verbindung setzen, um einen Einsichtstermin zu vereinbaren.