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Anträge auf Abschriften aus Grundbüchern oder Grundakten sowie Anträge auf persönliche Grundbuch- und Grundakteneinsicht sind immer schriftlich einzureichen. Im Fall der Grundbuch- und Grundakteneinsicht wird sich der zuständige Sachbearbeiter nach Vorlage aller Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Einsichtstermin zu vereinbaren.
