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Aktenbestände


Die Auflösung der seither dezentral geführten Grundbuchämter wurde für ganz Baden-Württemberg am 31.12.2017 abgeschlossen.

Seit 2012 erfolgte sukzessive die Eingliederung der badischen Grundbuchämter. Im Jahr 2015 wurde mit der Eingliederung der württembergischen Grundbuchämter begonnen.

Mit Datum der Eingliederung und dem damit verbundenen Zuständigkeitswechsel auf die Amtsgerichte wurden die papiernen Grundakten und papiernen Grundbücher beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg eingelagert. Der Aktenbestand erhöhte sich somit stetig bis Ende 2017 auf voraussichtlich über 160 Regalkilometer.

Zu welchem Grundbuchamt die elektronische Eingliederung erfolgt ist, entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
Orts- und Gerichtsverzeichnis 

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