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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Grundbuchzentralarchivs
Baden-Württemberg!
Im Zuge der Grundbuchamtsreform wurden bis Ende 2017 insgesamt 662 dezentral organisierte Grundbuchämter im Land aufgehoben und an 13 Standorten konzentriert. Die Grundbuchführung erfolgt seitdem durch die dortigen Amtsgerichte.
Das seit 01.03.2012 bestehende Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim ist eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg und zugleich gemeinsame Außenstelle dieser 13 neuen grundbuchführenden Amtsgerichte. Hier werden sämtliche papiernen Grundbücher, Grundakten und Sonderbestände für diese Grundbuchämter aufbewahrt.
In der Folge ist das Grundbuchzentralarchiv für Auskünfte aus diesen Aktenbeständen zuständig, sobald diese in
Kornwestheim eingelagert sind. Schriftliche Anträge auf Auskunft aus den Akten oder auf Einsicht können direkt beim
Grundbuchzentralarchiv, oder bei einem der 13 örtlich zuständigen Amtsgerichte - Grundbuchamt -, eingereicht werden.
Anträge auf Abschriften aus Grundakten müssen schriftlich eingereicht werden. Näheres finden Sie unter dem Link "Auskunft".
Wichtiger Hinweis:
Da die Zweigstelle keine Grundbücher führt, können Anträge oder Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch
gerichtet sind, nicht beim Grundbuchzentralarchiv eingereicht werden. Für die Entgegennahme solcher Anträge oder Ersuchen ist das
Grundbuchzentralarchiv nicht zuständig. Diese Anträge und Ersuchen sind direkt beim örtlich zuständigen Amtsgericht -
Grundbuchamt - einzureichen.
Welches Amtsgericht - Grundbuchamt - für Sie zuständig ist, können Sie dem Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder entnehmen:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz
Sie wollen
bei uns einen
Antrag stellen?
Dann
verwenden Sie
doch dieses Antragsformular:
Haben Sie alle Pflichtangaben
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Ihren Antrag können Sie
jetzt wie folgt bei uns
einreichen:
1. auf dem
Postweg
Grundbuchzentralarchiv
BW (Justiz)
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
2. als Anhang per E-Mail
antrag@gbzakornwest-heim.justiz.bwl.de
3. als Anhang per Fax
07154 17820 - 200
4. per EGVP
Grundbuchzentralarchiv
Baden-Württemberg